Der richtige Ort für Ihr Vorhaben?
Sie möchten unser Kultur- & Veranstaltungszentrum besichtigen und offene Fragen persönlich klären?
Das Odeïon-Team ist telefonisch, per E-Mail und vor Ort für Sie da und begleitet Ihre Veranstaltung von der ersten Idee bis zum letzten Applaus.
Mo. – Fr. 09:00 – 12:30 Uhr
Waldorfstraße 13
5023 Salzburg
Österreich
Parken
Direkt beim Odeïon steht Ihnen ein bewirtschafteter Parkplatz mit Schrankenanlage zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt bequem bargeldlos beim Verlassen des Parkplatzes.
Kurzparken
Direkt am Schranken, nur bargeldlos — Maestro, Mastercard, Visa
- 30 Minuten
- kostenfrei
- Jede weitere Stunde
- € 1,–
- Tageshöchsttarif
- € 6,–
Ein 24-Stunden-Hilfesupport ist an Ausfahrtsschranken eingerichtet.
Die Benützung des Parkplatzes und der Schrankenanlage ist an sich selbsterklärend einfach gestaltet. Für alle Fälle gibt es klare und unterstützende Anweisungen direkt an der Schrankenanlage bei der Einfahrt und der Ausfahrt.
Das Wichtigste aus den Nutzungsbestimmungen
- Vertrag mit der Einfahrt: Mit der Einfahrt kommt der Nutzungsvertrag zustande. Wenn Sie die Bestimmungen nicht annehmen möchten, können Sie unmittelbar nach der Einfahrt kostenfrei wieder ausfahren.
- Keine Bewachung, keine Verwahrung: Der Parkplatz wird nicht bewacht. Für Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte wird nicht gehaftet; Personenschäden sind davon ausgenommen.
- Nur markierte Stellplätze: Bitte parken Sie ausschließlich innerhalb der markierten Flächen. Behindertenstellplätze dürfen nur mit gültigem, gut sichtbarem Parkausweis gemäß § 29b StVO benützt werden.
- StVO gilt sinngemäß: Am gesamten Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung sinngemäß, bitte halten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung ein.
- Verboten sind: Rauchen, offenes Feuer und Licht, Wartungs- und Reparaturarbeiten, das Lagern von Gegenständen, das Verteilen von Werbematerial sowie das Befahren mit Skateboard, Roller oder Inlineskates.
- Parkdauer: Die Höchstparkdauer beträgt 30 Tage. Wird ein Fahrzeug länger als 14 Tage durchgehend abgestellt, sind dem Betreiber Kontaktdaten bekanntzugeben.
- Parkberechtigung verloren? Bitte melden Sie das sofort — es gilt der Ersatztarif laut Aushang.
- Schäden: Bitte melden Sie Beschädigungen an anderen Fahrzeugen oder an Betriebseinrichtungen vor der Ausfahrt.
- Bildaufzeichnung: Zum Schutz der Anlage und zur Kennzeichenerkennung werden Bildaufzeichnungen eingesetzt — gemäß DSGVO sowie §§ 12 und 13 DSG. Sie dienen nicht der Bewachung der Fahrzeuge.
- Im Brandfall: Verständigen Sie die Feuerwehr unter 122 und beachten Sie die Hinweisschilder vor Ort.
Diese Übersicht ist eine Zusammenfassung. Verbindlich sind ausschließlich die vollständigen Nutzungsbestimmungen.